Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!
Die Rürup-Rente (Basisrente) galt lange als nicht widerrufbar und somit als unumkehrbare Altersvorsorge. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat in aktuellen Urteilen aus 2023 und 2024 klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerruf des Vertrags doch möglich ist.Lassen Sie jetzt von einem Experten prüfen, ob auch Ihr Rürup-Vertrag widerrufen werden kann!
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie wurde vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt und bietet Steuervergünstigungen während der Ansparphase. Doch es gibt erhebliche Einschränkungen:
Keine vorzeitige Auszahlung möglich
Nicht vererbbar
Keine Kapitaloption
Ausschließlich als lebenslange Rente auszahlbar
Genau diese Besonderheiten machten einen Widerruf bislang unmöglich – bis jetzt!
Die Kernpunkte der Urteile:
Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Falls Sie beim Abschluss Ihres Rürup-Vertrags nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, kann der Vertrag noch heute widerrufen werden.
Fehlerhafte Vertragsgestaltung: Unklare oder widersprüchliche Klauseln können dazu führen, dass ein Widerruf trotz der grundsätzlichen Unumkehrbarkeit doch möglich ist.
Recht auf Rückabwicklung: Ein erfolgreicher Widerruf bedeutet, dass Sie alle eingezahlten Beiträge zurückerhalten – oft inklusive Zinsen!
Nutzen Sie diese neue Rechtslage für sich!